Casino Seefeld
Casino Seefeld

Diese Seite erläutert die gesetzlichen Anforderungen zur Identitätsprüfung beim Besuch des Casinos in Seefeld.

Identitätsprüfung im Casino Seefeld

1. Allgemeines

Die Identitätsprüfung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Casinobesuchs und der Nutzung von Glücksspielangeboten in Österreich. Vor Gewährung des Zutritts zum Spielbetrieb ist die Identität und das Alter jeder Person zu überprüfen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem österreichischen Glücksspielrecht sowie aus den einschlägigen Vorschriften zur Geldwäscheprävention. Ohne erfolgreiche Identitätsprüfung ist weder der Eintritt in das Casino noch die Teilnahme am Spielbetrieb zulässig.

2. Mindestalter

Der Zutritt zum Casino Seefeld ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Altersnachweis erfolgt ausschließlich durch Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises im Original. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nicht.

3. Zulässige Ausweisdokumente

Zur Identitätsprüfung werden ausschließlich gültige amtliche Lichtbildausweise akzeptiert. Zulässige Dokumente sind insbesondere:

  • Reisepass
  • Personalausweis
  • Führerschein
  • Sonstige amtliche Ausweise mit Lichtbild, Unterschrift und Angabe der ausstellenden Behörde

Nicht akzeptiert werden Kopien von Ausweisdokumenten, unabhängig davon, ob diese in gedruckter Form oder digital, etwa auf einem Smartphone, vorgelegt werden. Es ist stets das Originaldokument vorzulegen. Abgelaufene Ausweisdokumente werden nicht anerkannt.

4. Ablauf der Identitätsprüfung beim Casinobesuch

Die Identitätsprüfung erfolgt bei jedem Besuch an der Rezeption des Casino Seefeld. Gäste sind verpflichtet, bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Im Rahmen der Prüfung werden die auf dem Ausweis enthaltenen Daten erfasst. Dazu zählen insbesondere:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Wohnanschrift
  • Art, Nummer und ausstellende Behörde des Ausweises

Zusätzlich kann im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflichten eine aktuelle Aufnahme des Gastes angefertigt werden.

5. Teilnahme am Members Club

Die Teilnahme am Mitgliederprogramm (Members Club) des Casino Seefeld setzt voraus, dass die Identität der antragstellenden Person durch Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises vollständig verifiziert wurde. Personen, denen der Zutritt zum Casino untersagt ist oder die von der Teilnahme am Spielbetrieb ausgeschlossen wurden, sind von der Teilnahme am Mitgliederprogramm ausgeschlossen. Das Mindestalter von 18 Jahren gilt auch für die Mitgliedschaft im Members Club.

6. Zweck der Identitätsprüfung

Die Identitätsprüfung dient mehreren gesetzlich vorgeschriebenen Zwecken, insbesondere:

  • Sicherstellung des Mindestalters von 18 Jahren
  • Verhinderung des Zutritts gesperrter oder ausgeschlossener Personen
  • Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem österreichischen Glücksspielgesetz
  • Prävention von Geldwäsche und Betrug gemäß den geltenden AML-Vorschriften
  • Einhaltung der Identifizierungspflichten ab gesetzlich festgelegten Betragsgrenzen

6.1 Betragsgrenzen

Für terrestrische Glücksspielangebote besteht nach österreichischem Recht eine Identifizierungspflicht spätestens ab einem Schwellenwert von 2.000 Euro je Einzahlung oder Auszahlung. Im Casino Seefeld erfolgt die Identitätsprüfung bereits beim Betreten der Spielstätte, unabhängig von der Höhe der getätigten oder beabsichtigten Transaktionen.

7. Datenschutz und Datenverarbeitung

Die im Rahmen der Identitätsprüfung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der jeweils anwendbaren Datenschutzerklärung des Casino Seefeld. Gäste sind gesetzlich verpflichtet, die erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Ohne Vorlage der notwendigen Dokumente und ohne Zustimmung zur Erhebung der erforderlichen Daten kann der Zutritt nicht gewährt werden.

Die im Zuge der Identitätsprüfung erhobenen Daten umfassen insbesondere:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Wohnanschrift
  • Ausweisart, Ausweisnummer und ausstellende Behörde
  • Gegebenenfalls ein aktuelles Lichtbild des Gastes

8. Konsequenzen bei fehlenden oder ungültigen Dokumenten

Kann eine Person keinen gültigen amtlichen Lichtbildausweis im Original vorlegen, wird der Zutritt zum Casino Seefeld verweigert. Dies gilt unabhängig von sonstigen Umständen. Eine nachträgliche Identitätsprüfung nach bereits erfolgtem Eintritt ist nicht vorgesehen.

9. Rechtliche Grundlagen

Die Identitätsprüfung im Casino Seefeld basiert auf den Vorgaben des österreichischen Glücksspielgesetzes sowie auf den einschlägigen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Pflicht zur Identifizierung von Gästen ist gesetzlich verankert und kann weder durch individuelle Vereinbarungen noch durch Ausnahmen aufgehoben oder eingeschränkt werden. Gäste sind verpflichtet, ihrer Ausweispflicht nachzukommen und die zur Identitätsfeststellung erforderlichen Angaben zu machen.

10. Kontakt

Bei Fragen zur Identitätsprüfung oder zu den erforderlichen Dokumenten steht die Rezeption des Casino Seefeld während der Öffnungszeiten als Ansprechpartner zur Verfügung.